Patenschaft Stolp–Bonn
Am 26. Oktober 1955 beschloss der damalige Landkreis Bonn die Übernahme der Patenschaft über die ehemalige kreisfreie Stadt Stolp und den ehemaligen Landkreis Stolp. Am 1. Juli 1956 begann die Patenschaft während des Stolper Bundestreffens in der Stadthalle Bad Godesberg. Nach der Neuordnung des Bonner Raumes beschloss am 21. Mai 1970 der Rat der Stadt Bonn dessen Fortführung.
Patenschaftsurkunde
Getragen von dem Wunsche, der unlösbaren Verbundenheit der Deutschen östlich und westlich von Oder und Neiße sinnfälligen Ausdruck zu geben, hat der
Kreistag des Landkreises Bonn
in seiner Sitzung vom 26.10.1955 beschlossen:
DER LANDKREIS BONN
übernimmt die Patenschaft über den
STADT- UND LANDKREIS STOLP IN POMMERN.
Mit der Patenschaftsübernahme bekundet der Landkreis Bonn feierlich seinen Willen, das angestammte Heimatrecht der Bürger aus Stadt- und Landkreis Stolp, ihr Deutschtum, ihre alten Kulturgüter, ihrer Väter Art und Sitte in den Schutz des Landkreises Bonn zu stellen.
Gegeben am Tage des Heimattreffens in Bad Godesberg, dem 1. Juli 1956
Am 21. Mai 1970, nach der Neuordnung des Bonner Raumes, beschloss der Rat der Stadt Bonn die Patenschaft fortzuführen. Die Durchführung dieser Aufgaben und die weitere Betreuung wurden dem Sozialamt – Dienststelle für Vertriebenen- und Flüchtlingswesen – der Stadt Bonn übertragen.