Mitglied werden
Als Vereinsmitglied unterstützen Sie den in der Satzung festgeschriebenen Zweck, insbesondere den Betrieb und Erhalt der Stolper Heimatstuben sowie die Durchführung der Stolper Heimattreffen.
Als Vereinsmitglied erhalten sie die jährlich erscheinende Publikation „Stolper Heft“. Sie berechtigt auch zur Teilnahme an der Mailingliste des Vereins Pommerscher Greif e. V.
Als förderndes Mitglied können Sie auch einen höheren Jahresbeitrag selber wählen.
Kostenfrei und unverbindlich ist die Zugehörigkeit und Teilnahme am Arbeitskreis Heimat- und Familienforschung Stolper Lande, in dem diverse Projekte (wie z. B. Indexierung von Standesamtsunterlagen und Kirchenbüchern) durchgeführt werden.
Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Verein Pommerscher Greif e. V. bewirkt dort eine Beitragsreduzierung um derzeit 10 €.
Mitgliedsantrag
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Verein,
bitte füllen Sie den Mitgliedseintrag aus und schicken ihn mit der gelben Post oder per E-Mail an die Schatzmeisterin.
Danke
Der Jahresmitgliedsbeitrag in Höhe von 20 € derzeit ist laut Satzung (§5 (2) 2.) bis zum 31. März eines jeden Jahres zu entrichten. Dies sichert die Herstellung der Jahresschrift „Stolper Heft“, die, neben der Heimatstube und den Heimattreffen, der kostenintensivste Punkt des Vereins ist.
Hinweis zur Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Die Mitgliedschaft im Verein Stolper Heimatkreise e.V. setzt die Angabe der im Mitgliedsantrag erhobenen personenbezogenen Daten voraus.
Bei Antragsstellung willigt man ein, dass der Verein Stolper Heimatkreise e.V., An der Josefshöhe 52, 53117 Bonn, als verantwortliche Stelle, die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeitet und nutzt.
Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb des Stolper Heimatkreise e.V. erfolgt nicht.
Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, die sich aus Art. 15 -21 DS-GVO ergeben, das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben länger aufbewahrt werden müssen (z.B. Spendenbelege).
Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung)
Gleichzeitig können Sie auch dieses SEPA-Lastschriftmandat (europaweite Fortsetzung der alten Einzugsermächtigung) ausfüllen und zusammen mit dem Mitgliedsantrag schicken.
Dieses SEPA-Lastschriftmandat kann ebenso von Mitgliedern verwendet werden, die diese Bezahlungsart ihrer Mitgliedsbeiträge zukünftig nutzen möchten.
Bei Fragen steht unsere Schatzmeisterin mit Rat und Tat zur Seite.
Glossar
SEPA = Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)
Weblinks
Begriffserklärung zu SEPA bei Wikipedia