Zur Geschichte von Langeböse bis 1945

„Im östlichen Teile unseres Kreises, am Fuße des schönen, waldreichen pommerschen Höhenrückens und des weiten grünen Lebatales, liegt das Guts- und Bauerndorf Langeböse mit seinem Ortsteil Bonkow.“ So erinnerte sich Felix Rahn 1958 an Langeböse, dass nach dem 2. Weltkrieg zu Polen kam und seitdem den Namen Pogorzelice trägt.

Bis 1945 gehörte Langeböse zu den 193 Landgemeinden des Landkreises Stolp in Hinterpommern. Eine Landgemeinde war damals eine Gebietskörperschaft auf unterster Verwaltungsebene. Ihr stand der Gemeindevorsteher, später Bürgermeister ohne tatsächlichen Sitz vor, der für 6 Jahre ins Amt gewählt wurde. Die Gebietskörperschaft Langeböse umfasste eine Fläche von 15,2 km².

Ortsgeschichte

Historisch gesehen, handelt es sich bei dem ehemaligen Gutsdorf Langeböse um ein kleines Gassendorf, geprägt durch die Entwicklung des Gutsbesitzes. In der Literatur wird von einem „alten Grumbkowschen Lehn“ gesprochen (so Pagel, S. 686ff). Bei dem Lehenswesen handelt es sich um ein politisch-ökonomisches Beziehungssystem zwischen Lehnsherren und Lehensnehmern und bildete vor allem im Heiligen Römischen Reich die Grundlage der spätmittelalterlichen Gesellschaftsordnung.

Ein Lehen war ein weltliches Gut und konnte verschiedene Inhalt umfassen (Ländereien, Rechte, politische Ämter, u.a.m.). Der Lehnsherr (Eigentümer) übergab es in den (zumeist) erblichen Besitz eines Lehnsmannes, Eigentümer blieb der Lehnsherr, Besitzer wurde der Lehnsmann. Direkter Nutznießer wurde der Besitzer, gleichzeitig ging die Verwaltung und Pflege des Lehngutes an ihn. Für dieses Nutzungsrecht erwartete der Lehnsherr Unterstützung bei politischen oder z. B. militärischen Aktionen. Mit dem Lehnseid schworen sich beide die gegenseitige Treue.

Die Entwicklung des Gutsbesitzes in Langeböse und deren Besitzer

Die Geschichte von Langeböse ist, wie die einiger Nachbargemeinden (s.: z.B. Zechlin) eng mit diesem pommerschen Adelsgeschlecht der von Grumbkow verbunden, auch wenn es zeitweise in andere Familienhände kam.

Die Stammreihe der von Grumbkow beginnt mit dem 1402 geborenen Klaus von Grumbkow, der später als Gutsbesitzer auf Grumbkow genannt wird. Der König von Dänemark, Schweden und Norwegen, sowie Herzog von Pommern belehnte verschiedene Güter in Pommern mit dem Geschlecht der von Grumbkow; ein gleichnamiges Stammhaus „Grumbkow“ existierte in der Nachbarschaft als Ort ebenfalls bis 1945.

Bereits 1426 verkauften die Grumbkows das Lehn an die Stojentins. Bei dieser Familie, auch Stojentin oder Stoyentin geschrieben, handelt es sich ebenfalls um ein altes pommersches Adelsgeschlecht. 1453 wird Jereslaf (Jerislaff) Stoyentin ebenfalls für das Nachbargut in Darsow genannt. Pagel führt für Langeböse drei Landvögte Stojentin auf: Jerislaff (1473), Hans (1470-1517) und Martin (1481).

Am 1. März 1688 verkaufte Paul von Stojentin den Krug und 2 Bauern in Langeböse für 666 Reichsthaler und 16 Groschen an Grumbkow.

In der Hufen-Klassifikation von 1717/19 sind lt. Livonius folgende Hofbesitzer eingetragen:

  • Besitzer: Obrist von Stojentin; Lorentz Christoph von Stojentin; Peter Otto von Stoyenthin;
  • Halbbauern: Tomtz Bakul; Barthold Eick; Jürgen Höfener; Michael Kosick; Hanß Kruse; Jon Peest; Christian Selcke; Greger Stiep; Hanß-Jürgen Ventzke; Pawel Zoßk
  • Cossäth: Gorschole (?); Jürgen Putzke;

1729 verkaufte Peter Otto von Stojentin 3 Bauernhöfe für 100 Reichsthaler an Philipp Otto von Grumbkow, der bereits den Krug und 2 Bauern von seinem Vater geerbt hatte.1731 erweiterte Philipp seinen Besitz in Langeböse, indem er einen weiteren Gutsteil für 640 Rthlr. von Lorenz Christoph von Stojentin erwarb.

1738 vererbte Peter Otto von Stojentin seinen Besitz an die beiden Söhne Joachim Christoph und Michael Siegmund; Joachim überließ dem Bruder Michael seine Besitzanteile.

Allerdings gingen die Käufe bzw. Verkäufe von Gutsbesitzteilen zwischen beiden adligen Familien noch etwa bis zum Tod des Generalmajors Philipp Wilhelm von Grumbkow (+21.09.1778 in Lupow) weitere Jahre hin und her, teilweise mit gutem Gewinn. So bekam Philipp von Grumbkow für den Wiederverkauf von 5 Hufen 1746 von Michael Siegmund von Stojentin bereits 750 Rthlr. Auch den Krug verkaufte der Oberpräsident und Generalmajor Philipp von Grumbkow am 22. Januar 1746 für 1100 Rthlr. an den Lieutnant Adam Wilhelm von Grell, wobei er aber einige zugehörige Stücke ausschloss und für sich vorbehielt.

Von Grell übernahm 1747 auch die anderen Teile des Guts von den Stojentins für 7333 Rthlr. und 8 Gr. erblich – somit besaß er nunmehr das ganze Gut Langeböse. Aber bereits 1764 veräußerte er es für 8500 Rthlr. weiter an den Major Nicolaus Friedrich von Wussow und 3 Jahre später erwarb Gräfin Do Rourky, gebohrne Gräfin von Gesler das Gut für 9500 Rthlr. Bei ihrer Tochter aus 1. Ehe handelte es sich um eine verehelicht gewesenen von Stojentin, nämlich um Eleonore Albertine Agnesa geb. von Natzmer. Diese Tochter, Erbin des Gutsbesitzes, war danach verehelicht mit Glaubchrist Benjamin Rahz.

In seinem 1784 erstmals erschienen Werk „Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Prußischen Herzogtums Vor- und Hinterpommern“ beschreibt Brüggemann Langeböse folgendermaßen:

„1 Meile von Lauenburg westsüdwestwärts, 5 Meilen von Stolpe gegen Osten und 1/4 Meile von dem Lischnitzerbache, welcher den Stolpschen Kreis von dem Lauenburgschen Districte scheidet, auf der Frachtstraße von Stolpe nach Lauenburg, hat 1 Vorwerk, 8 Bauern, 2 Coßäthen, 1 Krug, ..., 1 Schmiede, 1 Schulmeister, auf der Feldmark des Dorfes eine Wassermühle, 19 Feuerstellen, hinreichende Holzungen, und ist zu Schurow in der Stolpschen Synode eingepfarrt. Für die bey dem Gute Langeböse neuerlich für 6550 Rthlr. königliche Gnadengelder vorgenommene Verbeßerungen, wovon die jährlichen Einkünfte nach dem Anschlage 327 Rthlr. 12 Gr. betragen sollen, muß eine jährliche Abgabe von 65 Rthlr. 12 Gr. an die Kreiskasse von dem Besitzer dieses Gutes bezahlet werden, ...“ (S. 977f)

 

Das Gutshaus, auch „Schloss“ genannt, war etwa 1650 erbaut worden. Dieser 1. Teil bildete später den Mittelteil und wurde um 1750 um zwei Seitenflügel erweitert, blieb allerdings ein eher schlichtes, wohl aber vornehmes Gutshaus.

1803 erwarb Leutnant Karl von Zitzewitz den Gutsbesitz, 1821 verkaufte er es weiter an den Leutnant Ferdinand von Paris, wobei er sich allerdings ein Altenteil ausbedingte. 1824 starb von Zitzewitz. Sein Sohn Julius von Zitzewitz kaufte Langeböse für 20100 Taler zurück und wohnte auch tatsächlich dort. 1870 ging der Besitz an seinen Sohn Paul von Zitzewitz über. 1895 verkaufte Paul das Gut. Er konnte es nicht mehr halten, die Zeiten für die Landwirtschaft waren zu diesem Zeitpunkt nicht einfach und er zog nach Berlin um einen Direktorenposten bei der Versicherungsgesellschaft Borussia anzunehmen. Der Besitz ging an Herbert von Massow über, der in der Bewirtschaftung sehr innovativ vorgegangen sein soll. Er hatte sich ausgiebig auf mehreren norddeutschen Gütern umgesehen und ausbilden lassen und führte verschiedene Neuerungen in Langeböse ein. 1901 gründete er eine Kalksandsteinfabrik und 1906 richtete er auf dem Gut eine Brennerei ein, auch eine Flockenfabrik siedelte er an. Bei der Bewirtschaftung des Guts setzte er – wegen der fehlenden Fruchtbarkeit des Ackers – auf die Viehzucht, da die Wiesen und Weiden in der Lebaniederung sehr saftig und von ausgleichender Qualität waren. Die Herdbullenzucht des Herbert von Massow war sehr anerkannt und auf diversen Leistungsschauen hat er zahlreiche Preise gewinnen können. Das Rittergut bestand zuletzt aus 926 ha Ackerland, 124 ha Wiesen, 57 ha Weiden, 500 ha Holzungen, 16 ha Unland. Der Viehbestand umfasste 30 Pferde und 150 Stück Rindvieh. Der Gutsbesitzer Herbert von Massow hat den Krieg nicht überlebt, er starb am 28. März 1945 in Lauenburg.

Zur Entwicklungsgeschichte des Ortes Langeböse und deren Bewohner

Urkundlich findet Langeböse bereits 1379 als Psregorseltze und 1408 als Prczegorselitz Erwähnung, abgeleitet vom slawischen pergoréti (=verbrennen). Diese Namensgebung verweist bereits auf die slawischen Wurzeln zu einer Zeit vor der Ausbreitung der Hanse, den Kaufleuten und Rittergütern in Hinterpommern.

Eng verknüpft mit der Entwicklung der Rittergüter und verwoben in vielfältigen leibeigenen Abhängigkeiten, entwickelte sich auch der Ort Langeböse. Anhand von Zahlen zur Höfe- und Bevölkerungsentwicklung lässt sich die fortschreitende Besiedelung umreißen:

 a) Bäuerliche Höfe/Betriebe:

1717: 15 Höfe

1784: 19 Feuerstellen (8 Bauern, 2 Cossäthen)

1868: 18 Eigentümer (4 Bauern, 4 Kossäten, 10 Büdner)

1925: 78 Häuser

1939: 60 bäuerliche Betriebe, davon:

  • 19 mit 0,5 bis unter 5 ha
  • 15 mit 5 bis unter 10 ha
  • 18 mit 10 bis unter 20 ha
  • 7 mit 20 bis unter 100 ha
  • 1 mit 100 ha oder darüber.

 b) Einwohnerzahlen:

1867:    223 Einwohner

1871:    229 Einwohner

1910:    669 Einwohner

1925:    771 Einwohner

1933:    704 Einwohner

1939:    659 Einwohner

 

Die Bewohner von Langeböse hatten, wie Landleute anderer Gutsdörfer damaliger Zeit, einerseits unter der Leibeigenschaft mit Einschränkungen in allen Lebensbereichen und andererseits mit den allgemeinen schweren Lebensbedingungen zu kämpfen. Insbesondere der 30-jährige Krieg (1618-1648) forderte auch in Pommern überall seinen Tribut. Zunächst war Pommern einigermaßen vom Krieg verschont geblieben, lediglich an den Grenzen zogen Truppen entlang und berührten so teilweise pommersches Land.

Ab 1627 änderte sich die Situation auch für Pommern: dem Herzog von Holstein wurde nach zähen Verhandlungen der Truppendurchzug durch Pommern gewährt. Ihm folgten bis zum Friedensschluss laufend verschiedene Truppen, denen Quartier, Verpflegung und mehr zu gewähren war. Gerade Orte wie Langeböse, direkt an der Danziger Landstraße gelegen, hatten in Kriegszeiten besonders unter den Verwüstungen der durchmarschierenden Truppen zu leiden. Die Landsleute flüchteten teilweise vor marodierenden Soldaten, ganze Landstriche lagen gegen Kriegsende verwüstet danieder.

 

1648 kam es im Westphälischen Friedensschluss zum Kriegsende, Hinterpommern wurde Brandenburg-Preußen überlassen. Aber erst fünf Jahre später zogen die schwedischen Truppen tatsächlich ab, Grundlage dafür bildete der Grenzvertrag von 1653 mit Schwedisch-Pommern (Vorpommern). Von 1655 gibt es eine Bestandsaufnahme der Grundherren u.a. aus dem Kreis Stolp. Deren Berichte dienten lediglich dem Zweck, steuerbare Hufen anzugeben und nicht, um das Leid und das durchgemachte Elend der Landleute zu schildern. So sind oftmals nur knappe, trockene Darstellungen überliefert. Für Langeböse liest es sich so:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Lage in Langeböse zu Kriegsende katastrophal war. Man muss sehr intensiv suchen, um Familiennamen zu finden, die Ortsansässige vor und nach dem Krieg in den hinterpommerschen Dörfern anzeigen. Aber auch in den nächsten Jahren wurde es nicht viel besser, der gesellschaftliche Wandel vollzog sich zunächst nur langsam. Alte Institutionen blieben vorerst bestehen. Um den Adel nicht gegen sich aufzubringen, wurden ihm Vorteile bzw. Rechte bewilligt, die teilweise sehr zu Lasten größerer Teile der Bevölkerung gingen – so. z. B. wurde der unbedingte Gesindezwang erheblich verschärft (s. Gemeinde-, Bauern- und Schäferordnung). 

Wie bereits dargestellt, gab es 1717 bereits wieder ein bäuerliches Wachsen. Für Langeböse sind 15 Höfe in der Hufenklassifikation angegeben und nach Bauern und Kossäthen unterteilt. Und bis 1784 hat sich ein Dorfleben mit Gut und Vorwerk, Bauern, Kossäten sowie einem Krug, einer Wassermühle und einer Schmiede entwickelt. Auch von einem Schulmeister ist in dem Zustandsbericht von Brüggemann die Rede.

Die Bauern mussten der Gutsherrschaft den Untertänigkeitseid schwören und sich damit an die Scholle binden. Der Wohnort durfte nur mit Genehmigung des adligen Grundherrn verlassen werden. Heiraten, Berufswahl usw. waren ebenfalls genehmigungspflichtig. Darüber hinaus mussten die Bauern mit ihren Kindern zusammen vier – sechs Tage in der Woche auf dem Gut arbeiten, so blieb für die Bearbeitung des eigenen Bodens nicht viel Zeit übrig und teilweise musste des nachts gearbeitet werden.

Einzelne Versuche, das Leben der Leibeigenen zu verbessern, scheiterten im Wesentlichen. Kleine Verbesserungen wie das Verbot des „Bauernlegens“  (damit ist das z.B. Einziehen der Bauernhöfe nach Tod des besitzenden Bauern gemeint) konnten daran wenig ändern.

Erst die Stein-Hardenbergschen Reformen führten ab Anfang des 19. Jh. zu Veränderungen. Grundlage bildete das Oberedikt vom 09.10.1807:

Weitere vier Jahre dauerte es, bis weitere einschneidende Maßnahmen zur Bauernbefreiung auf die Tagesordnung gesetzt wurden und zwar in Form des Regulierungsedikts von 1811 (Karl August von Hardenberg). Nach diesem, die „Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse betreffend“, konnten sich die Bauern nunmehr von ihren Abhängigkeiten wie Abgaben und Frondiensten freikaufen. Tatsächlich besaßen viele aber zu wenig Geld, um die Entschädigungssummen aufzubringen. Gerade die Kleinbauern traf es besonders hart. Für die neuen Freiheiten mussten sie große Teile ihres Landes an den (Ritter) - Gutsbesitzer abtreten, so profitierte dieser letztlich auch durch Vergrößerung seines Landbesitzes von den Bauernreformen. Als besonders die Kleinbauern dann nicht mehr von ihrem dezimierten Landbesitz leben konnten,  verloren sie durch Schulden auch den Rest ihres Landeigentumes und gingen als Landarbeiter oder Tagelöhner aus dem Prozess hervor. Lediglich die bessergestellten Mittelschichten überstanden das Procedere oder konnten ihre Besitztümer längerfristig sogar ausbauen.

Ein weiteres Problem stellten die Gemeindeteilungen dar, die den dargestellten Prozess durch Aufteilung und Nutzbarmachung bisher gemeinschaftlich genutzter Flächen wie Wald- und Weideflächen (Allmende) begleiteten. Allerdings bekamen nur die bereits landbesitzenden Landwirte derartige Zuschläge aus Gemeindeland.  

Für den Ort Langeböse kann hierzu das „Verzeichnis der den bäuerlichen Wirthen zu Langeböse in der 1 ten Wiesenauftheilung zugefallenden Stücke“ aus dem Jahre 1823 herangezogen werden, welches Bestandteil der Katasterakten des „1. Einteilungsregister nebst einer Specification von sämtlichen bäuerlichen Grundstücken in Langeböse, Stolper Kreises 1822“ ist.  Darin werden als Nutznießer 6 Bauern und 5 Kossäthen namentlich aufgeführt:

Bauern: Scibbe (gleichzeitig Schultz), Jacob Thrun, Wetzel, Janz, Martin Thrun und Panzer.

Kossäthen: Franz Thrun, Rosenberg, Bergan, Bandemer und Pigorsch.

Aus verschiedenen Umsetzungsrezessen gehen die Auseinandersetzungen dann auch für Langeböse hervor. Die Gutsherrschaft hatte die Ablösung der Hilfsdienste der Bauern (Arbeits- u. Naturaldienste) verlangt und dafür eine jährliche Rente gefordert. Die Forderungen sahen vor:

  • 20 Silbergroschen für den zweispännigen Gespanntag
  • 7 ½ Silbergroschen für den Manneshandtag
  • 5 Silbergroschen für den Frauenhandtag

Von den Bauern wurden für 10 zu arbeitende Tage 9 Thaler und 5 Silbergroschen errechnet. Die Kossäten hatten weniger zu zahlen, alljährlich errechneten sich für sie 4 Thaler und 5 Sgr. Die Zahlungen sollten zweimal jährlich erfolgen.

Die meisten des Lesens und Schreibens nicht mächtigen Bauern saßen den adligen Verhandlungspartnern ungleichgewichtig gegenüber. In den Jahren zwischen 1834-1838 verweigerten bei Hilfsdienst-Ablösungsrezessen eine Reihe von Bauern und Kossäten die Unterschrift unter die Vereinbarung, weil sie sich getäuscht glaubten und sich im übrigen auch nicht in der Lage sahen, die Hilfsdienste durch eine jährlichen Rentenzahlung abzulösen. Sie, die bäuerlichen Wirte argumentierten: 

„Wir können zwar nicht in Abrede stellen, daß nach §29 des Regulierungsrezeßes jeder der 6 Bauern jährlich 10 zweispännige Gespanne und 10 Manneshandtage, und jeder der 5 Kossäten 10 Mannes- und 10 Frauenhandtage unentgeldlich leisten muß, und daß der Gutsherrschaft von uns resp. von unseren Vorgängern und Besitzern die Befugniß eingeräumt ist, die Ablösung dieses Dienstes nach Vorschrift ... vom 11. Dezember 1831 zu jeder Zeit zu verlangen. Wir müssen uns jedoch demungeachtet weigern, den uns vorgelesenen Rezeß zu vollziehen, und wir glauben, das fast Unmögliche zu versprechen, warum wir uns bereit erklären, die ... Dienste auch für die Folge zu prästieren (Anmerkung: regulieren).“

Sie wurden daraufhin aufgefordert zu erklären, warum sie die Unterzeichnung verweigerten und sie erklärten:

„..Wir wollen den Rezeß nur deshalb nicht unterschreiben, weil wir einsehen, daß wir die ermittelte Rente nicht aufzubringen vermögen und weil wir der Meinung sind, daß uns dann, wenn wir auch diese Rente nachgeben müssten, die durch das Edikt vom 14. September 1811 uns zugesicherte Hälfte der Grundstücke nicht als freies Eigentum verbleibt, auch behaupten wir, daß wir von der Gutsherrschaft dadurch sehr verkürzt werden, daß uns von derselben kein Feuerungsmaterial mehr geliefert wurde.“

Den bäuerlichen Wirten ward dann vorgehalten, dass die angeführten Umstände nicht für wesentlich erachtet werden könnten und dass sie lt. §24 und 25 des Auseinandersetzungsrezesses aller Ansprüche an die Gutsherrschaft wegen des Brennmaterials vergeben hätten. Sie wurden noch darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Unterschrift richterlich durchgesetzt und die Kosten dafür ebenfalls den Verweigerern aufgebürdet würden.

Daraufhin ergänzten die bäuerlichen Wirte, ihnen sei bei der Vollziehung des Auseinandersetzungsrezesses von der Gutsherrschaft versprochen worden, dass, wenn sie nach Ablauf von 12 Jahren kein zureichendes Brennmaterial hätten, der fehlende Bedarf ausgeglichen würde und „...dies wurde, wie wir glauben, auch wirklich niedergeschrieben, mindestens ist uns dergleichen vorgelesen worden.“

Als ihnen die Inhalte gezeigt wurden, fehlte dieser Passus allerdings und so verweigerten sie die Unterschrift. Allerdings hielten sie weder Abänderungen noch Zusätze zu dem Protokoll parat, weshalb ihnen bedeutet ward, dass die Verhandlung, ihrer fehlenden Unterschrift ungeachtet, die volle Beweiskraft haben würde. (Actum Langeböse am 17. Juni 1837)

 

Zu den Verhandlungsparteien gehörten:

  1. Seitens der Gutsherrenschaft: Der Gutsbesitzer Herr Lieutnann Julius von Zitzewitz
  2. Seitens der bäuerlichen Wirte:

- Erben des Bauern Johann Troike und der Witwe Charlotte geb. Felgner (Büdner Carl Gustav Troike, Büdner Friedrich Ernst Troike. Wirt Heinrich Wilhelm Troike, Schneider Ferdinand Ernst Troike)

- Erben des Bauern Wilhelm Wetzel u. Witwe Constantia geb. Toepper (als Vormund der minorennen Kinder: Schweinehändler Grummisch)

- Bauer Carl Janz

- Erben der Bauernwitwe des Jacob Thrun (Erben des inzwischen verst. Martin Thrun u. Witwe Caroline geb. Cammin und als Vormund der minor. Kinder: Bauer Jacob Thrun; Jacob Thrun selbst; Erben des Kossäten Franz Thrun u. Witwe Constantia geb. Ruhts, sowie als Vormund des minor. Sohns Heinrich Albert Ernst Thrun der an diesem Tag durch Krankheit verhinderte Schneidermeister Gerhardt aus Lauenburg)

- Erben des Bauern Martin Thrun (s.o.!)

- Bauer August Panzer als angeblicher Besitzer des ehemaligen George Panzerschen Bauernhofes

- Erben des Kossäten Franz Thrun: die Witwe Constantie geb. Ruhts

- Kossät Johann Jeschke

- Kossät Daniel Wilhelm Rosenberg

- Kossät Johann Pigorsch

- Kossät Martin Bandemer

Einige waren nicht erschienen, teil aus Krankheitsgründen, teils, weil sie angeblich nicht informiert worden seien. So fehlten:

 

  1. Von den Johann Troikeschen Erben der Vormund der Troikeschen Minorennen, Bauer Johann Cramper aus Czierwienz.
  2. Von den Erben der Bauernwitwe Jacob Thrun, Anne Elisabeth geb. Jass:
  3. Der Vormund des minorennen Heinrich Albert Ernst Thrun, Schneidermeister Gerhardt zu Lauenburg.
  4. Der Bauer George Thrun zu Klein Gluschen;
  5. Die Büdner Gottlieb Thrunschen Erben (die verwitwet gewesene, jetzt verehelichten Dorothea Koschnick, geb. Wonneglück u. dessen Ehemann, dem Schweinhirten Koschnick zu Kleschinz; der Vormund des Gottlieb Thrunschen Minorennen)

 

Im Verlauf der Auseinandersetzungen wurde den bäuerlichen Wirten dargelegt, dass sie keine Chance hätten den Ablöseantrag mit der Verweigerung ihrer Unterschrift zu verhindern. Er sei quasi auf der Grundlage bestehender Rezessvereinbarungen gesetzlich verbürgt und nach Bestätigung seitens der Königl. Generalkommission habe der Ablöserezess die Wirkung einer gerichtlichen Urkunde. Durch weiteres gerichtliches Vorgehen entstünden ihnen lediglich Kosten, die Vollziehung der Regulieringsinhalte würde dadurch aber nicht aufgehoben. Bandemer unterschrieb nach dieser Belehrung und mit +++ Handzeichen erklärten Jeschke, Witwe Wetzel, Grummisch, Troike und Rosenberg ebenfalls ihre Zustimmung.

Am 11.12.1838 wurde der Hilfsdienstablösungsrezess durch das Königl. Generalkommission für Pommern in Stargard bestätigt. Nachträgliche Bestätigungen und weitere Deklarationen erfolgten 1851 und 1857.

 

Einige der genannten Familiennamen der bäuerlichen Wirte finden sich später im Jahr 1864 im Eigentümerverzeichnis für Langeböse weiterhin, aber auch neue sind dazu gekommen:

  • Bandemer (Kossät Ferdinand und Büdner Martin); Behnke (Bauer Friedrich); Groth (Bauer Wilhelm);
  • Hannemann (Bauer Wilhelm); Jeschke (Kossät Jacob); Rosenberg (Büdner Karl);
  • Sawallisch (Kossät August); Troike (Büdner Heinrich); Thrun (Kossätenwitwe); Wetzel (Bauer Adolph)
  • Wetzel (Büdner Ferdinand); Wians (Büdner Ferdinand).
  • Darüber hinaus gibt es einen Eigentümereintrag für den Müller Karl Mickley und den Tischler Gottlieb Sengstock.
  • Aber auch ein auswärtige FN tauchten im Eigentümerverzeichnis auf: Stellmacher Karl Raschke aus Gr. Jannewitz hatte ein Büdnergrundstück erworben, Wirtschafter Karl Hering aus Dzechlin ebenfalls und der Zimmermann Karl Riedel aus Lischnitz besaß lt. Eintrag gleich zwei Büdnergrundstücke.
  • Und folgende Büdner hatten ebenfals Eigentum erworben: Ferdinand Mäde, Wilhelm Mielke, Hermann Müller, Albert Schulz sowie Karl Vandersee.

 

Die bäuerlichen Eigentümer hatten nicht nur mit dem Gutsherrn über Lasten bzw. Aufhebung der Grundstückslasten zu verhandeln, sondern auch mit der Kirche. Durch die Ablöserezesse mit der Kirche bekommt man deshalb ebenfalls einen guten Einblick in die Entwicklung der bäuerlichen- und weiteren Eigentümerstrukturen Langeböses.

 

Was nun die von den Eigentümern zu leistenden Naturalabgaben an die Pfarrei und Küsterei in Schurow angeht, so kam es zunächst im Jahre 1968 zum „Recess über die Ablösung der von den Ortschaften Langeboese und Bonkow, Stolper Kreises, an die Pfarrn und Küsterei zu Schurow zu entrichtenden Natural-Abgaben“. Aber auch hier handelte es sich im Grunde nur um einen Umwandlungsrezess, bei dem an Stelle der bisherigen Naturalien eine „Roggenrente“ eingeführt wurde, die jeweils zum 1. Oktober fällig war. Deren Höhe orientierte sich am halbjährlichen Roggenpreis des Marktortes Stolp, wobei für alle Eigentümer festgelegt war, welches Hohlmaß in Scheffel und Metzen die Grundlage für die zu zahlende Geldsumme bildete. Zur Veranschaulichung: Von dem Rittergutsbesitzer von Zitzewitz in Langeböse mußten so für das Pfarramt in Schurow jährlich der Gegenwert von gut 29 Scheffel und 3 Metzen Roggen, sowie 3 Scheffel und 3 Metzen für die Küsterei erbracht werden. Dagegen betrug die Schuldlast für den Hofbesitzer Friedrich Behnke und seiner Ehefrau Henriette geb. Sonntag in Gütergemeinschaft 3 Scheffel und 3 Metzen für das Pfarramt und 6 Metzen für die Küsterei (gemäß Auszug aus dem Rezesstext).

 

 

Die 1877 angelegte Akte der Provinzial-Rentenbank-Diretion zu Stettin beinhaltet diesen Ablösungsvertrag: „Acta der Provinzial-Rentenbank-Direction zu Stettin. Enthaltend die über die Ablösung der geistlichen Abgaben aufgestellten Recesse. Gemeinde: (Gut) Langeböse, Kreis Stolp.“

Die Rentenbank trat in diesen Ablöseverhandlungen als Vermittler zwischen den Parteien auf.  Der in ihrer o.g. Akte befindliche „Rezeß in der Sache betreffend die Ablösung der auf den bäuerlichen Grundstücken zu Langeböse für die Pfarrei und Küsterei zu Schurow haftenden Reallasten durch Vermittlung der Rentenbank“ datiert vom 22. Juni 1894, die Bestätigung erfolgte erst am 06. Januar 1896.

Auf Seiten der Eigentümer waren vertreten: Tischlermeister Franz Kranzusch und Ehefrau Johanna Kowalk, Kossäth Emil Geschke, Hofbesitzer August Otto Sawallisch und Ehefrau Ida Kamin, Kossäth Otto Groth und Ehefrau Mathilde Wianz, Albert Theodor Bandemer (Kossäthenhof), Hofbesitzer Albert Bandemer und Ehefrau Karoline Vandersee, Eigentümer August Wianz und Ehefrau Johanna Neumann, Büdner Ferdinand Gustav Rosenberg, Hofbesitzer Wilhelm Thrun und Ehefrau Johanna Redenski, Grützhändler Heinrich Klein und Ehefrau Karoline Wargonski, Pächter Ferdinand Wianz und Ehefrau Johanna Kievert, Büdner Emil Steinhardt und Ehefrau Auguste Sengstock.

Bleibt zu ergänzen, das bei diesem Rezessverfahren als Nutznießer Pastor Farne und Küster Neumann aus Schurow sowie für die evangelische Pfarre zu Schurow Rittmeister von Below als Besitzer des Rittergutes Schurow und Patron, Rittergutsbesitzer von Zitzewitz in Langeböse und Patron, Rittergutspächter Piepkorn aus Groß Runow und Mühlenmeister Jagnow aus Vangerske vertreten waren.

Etwa zur selben Zeit, am 05. November 1894, wandte sich der 1892 zum Gemeindevorsteher in Langeböse ernannte und vereidigte Bauernhofbesitzer Albert Wetzel  in einem Schreiben „An das Königliche Katasteramt zu Lauenburg“. Darin erbat er ihm „Zur Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuer der hiesigen Besitzer“ folgendes zukommen zu lassen:

„1. Die Größe der Besitzungen nach ha (Anmerkung: Hektar) : a. Gärten, b. Acker, c. Wiesen, d. Hütungen.

  2. Den Grundsteuerreinertrag.

  3. Den Gebäudesteuernutzungswert vom 1. April 1895 ab.“

Das Schreiben des Gemeindevorstehers Wetzel endet ehrerbietig und gibt so neben dem Inhalt Zeugnis über den damaligen Verhaltenskodex: „Euer Wohlgeboren ersuche ich hiermit ganz ergebenst, mir dieses doch zusenden zu wollen.“

 

In heutiger Einschätzung sicher erstaunlich, dass es zu damaliger Zeit zum Kompetenzbereich eines Gemeindevorstehers gehörte, die Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuer für die Besitzer seiner Kommune vorzunehmen oder zumindest verantwortlich vorzubereiten. Dass dann allerdings für die Übermittlung der gewünschten Daten nicht das Katasteramt sondern das Landratsamt zuständig war, lässt sich aus der Bearbeitungsnotiznotiz „Zu 1 2 und 3 wird durch das Landrathsamt mitgeteilt deshalb zu den Acten“.

 

In den Jahren 1867 und 1871 hatte eine Volkszählung stattgefunden. Danach gab es am Stichtag 03.12.1867 in Langeböse 223 Bewohner. 4 Jahre später, am Stichtag 01.12.1871 zählte man 229 Bewohner. Diese Zahl zeugt von einer stabilen Bevölkerungszahl während dieser Jahre, allerdings sind davon nur 81 Bewohner als ortsansässig aufgeführt.            

Für 1871 liegen weitere Zahlen vor. So bestanden in den gezählten 20 Wohngebäuden 37 Haushaltungen, beide Geschlechter waren etwa gleichmäßig verteilt (118 männliche und 111 weibliche Personen).

Lt. Evangelischem Kirchenbuch Schurow, zu diesem Kirchenspiel gehörte Langeböse, danach ergeben sich für den Ort Langeböse folgende Heiratszahlen:

 

1862  3 Heiraten  1863 7 Heiraten 1864 4 Heiraten 1865 6 Heiraten
1866 4 Heiraten 1867 4 Heiraten  1868 8 Heiraten  1869 8 Heiraten
1870 8 Heiraten 1871 5 Heiraten        

 Von 1871 bis 1910 erhöhte sich die Einwohnerzahl von 229 auf 669. Stellt man für diese Zeit den Geburten die Todesfälle gegenüber, stellt man fest, dass im 10-Jahresrythmus die Bevölkerung einen Zuwachs durch etwa 100 Geburten erhielt:

 1871-1880:        274 Geburten u. 150 Todesfälle

1881-1890:        209 Geburten u. 111 Todesfälle

1891-1900:         235 Geburten u. 125 Todesfälle

1901-1910:         202 Geburten u. 112 Todesfälle.

 

Die Bevölkerungszunahme lässt sich also durchaus auf die Geburten und wohl kaum auf Zuzüge zurückführen. Gab es eine Bevölkerungswanderung nach Langeböse, muss sie sich in etwa mit der Anzahl von Abwanderern ausgeglichen haben. Ende 1871 waren über die Hälfte der Einwohner als nicht „ortsansässig“ aufgeführt worden (81 von 223 Einwohnern).  

Ab ca. 1910 (669 Einwohner) blieb die Einwohnerzahl recht stabil, erhöhte sich in den nächsten 25 Jahren um lediglich etwa 50 Personen und fiel dann 1939 wieder auf 659. Die bäuerlichen Betriebe waren bis 1939 auf eine stattliche Anzahl von 60 angestiegen, davon:

  • 19 mit 0,5 bis unter 5 ha
  • 15 mit 5 bis unter 10 ha
  • 18 mit 10 bis unter 20 ha
  • 7 mit 20 bis unter 100 ha
  • 1 mit 100 ha oder darüber

Dass zu diesem Zeitpunkt selbst die Besitzungen mit höheren Hektarzahlen in beachtlicher Anzahl vertreten waren, mag auch daran gelegen haben, dass schon in 1932 die Möglichkeit bestanden hatte, aus der in Langeböse gelegenen Enklave des Rittergutes Varzmin Landparzellen zwischen 2 und 10 Morgen dazuzukaufen. Davon machten gemäß eines Schreibens der Gutsverwaltung Groß Runow an das Katasteramt Lauenburg die folgenden Besitzer aus Langeböse Gebrauch: Paul Wetzel, Emil Geschke senior, Wilhelm Wetzel, Emil Geschke junior, Gustav Remer, Franz Troike, Richard Bandemer, Willi Wianz und Paul Bogs.

Mit 4,00 RM lag der Grundsteuerreinertrag pro Hektar weit unter dem Kreisdurchschnitt, der bei 5.95 RM stand.

Wie bereits dargestellt, gehörten zum Gutsbetrieb eine Brennerei, eine Kalksandsteinfabrik sowie eine Flockenfabrik. Weiterhin gab es im Dorf die Ländliche Spar- und Darlehnskasse, deren Geschäftsführer Bauer Otto Groth war. Mehrere Handwerksbetriebe, eine Gärtnerei sowie 3 Lebensmittelgeschäfte hatten sich ebenfalls in Langeböse etabliert.

Pagel listet für 1941 weitere Betriebe namentlich auf: „...den Bäcker Erwin Schmöckel, den Dachdecker Otto Kebschull, den Fleischer A. Perlick, den Gartenbaubetrieb Jul. Kamin, die Gasthöfe und Gemischtwarenhandlungen P. Bogs, Dombrowe und Friedrich Gerlach, die Mühle Otto Magdsick und die Schmiede J. Lichfuss.“

Er hebt auch hervor, dass sich Handel und Geschäftsverkehr „nicht nach Stolp, sondern nach dem nur neun Kilometer entfernten Lauenburg orientierte.“ Stolp dagegen lag knapp 50 km entfernt.

 

Gastwirt Friedrich Gerlach war gleichzeitig bis zum Kriegsende der Bürgermeister von Langeböse. Die Gemeinden Langeböse, Groß Runow und Zechlin bildeten zusammen einen Amtsbezirk, Standesbeamter war Bauer Wilhelm Wetzel. Als Amtsvorsteher fungierte der Müllermeister Felix Rahn aus Groß Runow. Die Polizeistation war zuletzt durch Gendameriemeister Gustav Stahlke und zuvor von Eduard Schwerwat besetzt.

Das gesellschaftliche und kulturelle Leben wurde als sehr anziehend für die Umgebung beschrieben. „Feuerwehr- und verschiedene Berufsvereine sorgten für Unterhaltung und Geselligkeit zu einem kleinen Mittelpunkt der ländlichen Umgebung.“, führt Pagel aus und nennt neben dem Gesangsverein auch den Kriegerverein als gesellige Treffpunkte des Ortes.

Die günstige Lage an der Eisenbahnlinie Stettin-Danzig sowie an der Landstraße Stolp-Lauenburg beförderte Wirtschaft und Fremdenverkehr. Aber auch durch die reizvolle Landschaft gewann Langeböse zunehmend an Bedeutung.

Felix Rahn schreibt rückblickend 1958 (inzwischen in Schleswig-Holstein wohnend):

„Nun wollen wir in Gedanken durch die wunderschönen heimatlichen Fluren wandern, Wenn wir an der kleinen Langeböser Mühle den sogenannten Heuweg entlanggehen, so haben wir zur Linken den mit Buchen, Eichen und Mischwald bewachsenen Höhenrücken, der durch tiefe, kaum zugängliche Schluchten unterbrochen wird, aus denen munter kristallklare Quellen rieseln. Die Brücken über diese Gewässer sind primitiv mit einfachen Rundhölzern belegt und mit einer Grasnarbe bedeckt. Zur Rechten breiten sich die satten Wiesen des Runower Mühlbaches aus ... Rechts begleitet uns der Mühlbach, der über Steingeröll und umgestürzte Bäume wild und schäumend dahin rauscht. An dieser Stelle hat die Natur fast noch ihren urwaldähnlichen Charakter bewahrt ... Und wenn wir dann noch tiefer in den Runower Wald wandern würden, über seine Höhen und Täler und durch die wilden Schluchten, so würden wir feststellen, daß diese Gegend mit Recht als „Das Thüringen Pommerns“ bezeichnet wurde.“

 

Viel Wehmut drückt sich in den Worten von Felix Rahn aus. Den Krieg hatte er überstanden, aber die Trauer um die verlorene Heimat war ihm geblieben und sicherlich auch die schlimmen Erinnerungen, die er in seinem Aufsatz allerdings nicht erwähnte.

 

Langeböse gehörte gegen Kriegsende 1945 zu den wenigen hart umkämpften Ortschaften im Stolper Land. Hintergrund war sicherlich u.a. die strategisch gute Lage. Anfang März 1945 näherten sich die sowjetischen Truppen. Morgens um 4 Uhr erging deshalb der Befehl des Ortsgruppenleiters zur Räumung des Dorfes und bereits eine Stunde später setzte sich der Treck in Bewegung. Bereits ab 6 Uhr begann die Verteidigung des Dorfes durch Deutsche Infanterie, Flak und SS. Sie setzte sich fort bis nachts um 4 Uhr. Der größte Teil der Bevölkerung hatte sich dem Treck in Richtung Mackensen-Rettkewitz-Garzigar-Bresin angeschlossen. Einige wenige blieben im Dorf oder schlugen sich nach Gotenhafen durch, um von dort auf einem Schiff in den Westen zu kommen.  Pagel lässt in seiner Ortsbeschreibung Augenzeugen zu Wort kommen:

„Nach Langeböse zurückgekehrt, fanden wir dort keine Unterkunft mehr, weil der größte Teil des Dorfes abgebrannt war, und in den heilen Häusern waren Russen einquartiert. Nachdem Langeböse im Mai frei geworden war, kehrten wir dorthin zurück. Den Russen folgten im Sommer 1945 die Polen.“

Das Dorf kam unter polnische Verwaltung, die einheimische deutsche Bevölkerung verließ den Ort in drei Verteibungswellen: 9. September sowie 9. November 1945 und zuletzt am 28. Juli 1947. Laut Heimatortskarteien wurden in der BRD 406 und in der DDR 173 ehemalige Dorfbewohner ermittelt. Der Name heute lautet Pogorzelice und der Ort zählt etwa 400 Einwohner.