Erdmuth, Herzogin von Pommern (1561-1623)
Lebensdaten und Familie
Geboren: 11. Juni 1561 auf Burg Zechlin (Ostprignitz)
Verlobung: 30. Juli 1568 auf Burg Zechlin
Heirat: 17. Februar 1577 in Stettin mit Johann Friedrich, Herzog von Pommern-Stettin
Gestorben: 13. November 1623 auf dem Schloss in Stolp
Der Vater, Johann Georg Kurfürst von Brandenburg, hat mit seiner ersten Frau, Sophia von Liegnitz, einen Sohn: Joachim Friedrich (1546-1608).
Aus seiner zweiten Ehe mit Sabina von Ansbach, wachsen drei Töchter heran: Erdmuth (1561-1623), Anna Maria (1567-1618) und Sophia (1568-1622). Zwei weitere Söhne und fünf Töchter sterben im frühen Kindesalter.
Die dritte Ehe mit Elisabeth von Anhalt-Zerbst ist mit 7 Söhnen und 4 Töchtern gesegnet.
Lebensbeschreibung
Kurprinz Johann Georg und seine zweite Gattin, Sabina von Brandenburg-Ansbach, residieren nach ihrer Hochzeit auf der Burg Zechlin, auch Schloss Zechlin genannt. Ihre drei Töchter Erdmuth, Anna Maria und Sophie werden dort geboren und verbringen ihre Kindheit in dieser wald- und seenreichen schönen Region nordwestlich von Berlin.
Die drei Töchter bekommen mit Sicherheit eine sehr gute Erziehung, wobei sich Erdmuth durch ihre Liebe zur lateinischen Sprache und zu den Klassikern vielleicht besonders hervortut. Wegen ihrer Klugheit soll sie des Vaters Liebling gewesen sein.
Eheschließungen in den fürstlichen Häusern werden zu dieser Zeit überwiegend aufgrund politischer, sozialer und rechtlicher Aspekte eingefädelt. Bereits bestehende oder neue Bündnisverträge, Erbverbrüderungen oder andere politische Absprachen werden oft durch eine Ehe nochmals auf familiärer Basis gefestigt. So ist es auch bei dem Eheversprechen zwischen den beiden Häusern Brandenburg und Pommern. Im Vertrag von Grimnitz ist am 26. August 1529 festgelegt worden, dass im Falle des Aussterbens des Greifengeschlechts das Herzogtum Pommern an Brandenburg fällt. Erdmuth ist gerade 7 Jahre alt, als sie am 30. Juli 1568 mit dem 26jährigen Sohn des Pommernherzogs, Prinz Johann Friedrich von Pommern verlobt wird, der ein Jahr später als Herzog die Regierung von Stettin-Pommern übernimmt. Damit sind die Festlegungen von Grimnitz nochmals mit dem besonderen familiären Band abgesichert.
Im Jahr 1571 übernimmt Erdmuths Vater die Regierung des Kurfürstentums Brandenburg und die Familie zieht von Zechlin in das Schloss in Cölln. Bereits 4 Jahre später stirbt Erdmuths Mutter im Alter von 46 Jahren, die Erdmuth zusammen mit ihrer Tante Elisabeth Magdalene von Braunschweig-Lüneburg, Schwägerin und treue Freundin der Mutter, während ihrer Krankheit pflegt.
Inzwischen hat Erdmuths Verlobter Johann Friedrich die Regierung von Pommern-Stettin angetreten und das Stettiner Schloss um- und ausbauen lassen. Durch seinen vorherigen Dienst am Hof des Kaisers in Wien inspiriert, will er etwas mehr Prunk und Bequemlichkeit in Stettin präsentieren, auch wenn es die bereits überschuldete Staatskasse sehr belastet. Im Alter von 15 Jahren heiratet Erdmuth ihren Verlobten am 17. Februar 1577 in Stettin. Im selben Jahr wird die 14-jährige Elisabeth von Anhalt durch Heirat mit Erdmuths Vater Johann Georg von Brandenburg ihre Stiefmutter. Die beiden sollen sich sehr gut verstanden haben.
Auch Erdmuths Schwestern heiraten bald danach. Der Bruder ihres Mannes, Barnim, der das Amt Rügenwalde verwaltet, führt am 8. Oktober 1581 Anna Maria zum Altar. Und am 25. April 1582 heiratet Sophie den Kurfürsten Christian I. von Sachsen.
Johann Friedrich und Erdmuth lieben beide den fürstlichen Glanz und große fröhliche Gesellschaften. Im frisch ausgebauten Jagdschloss Friedrichswalde in der Stettiner Heide finden im Sommer sehr viele jagdliche und gesellschaftliche Ereignisse statt, während das Haus "Haffhausen" in Köpitz am großen Haff der Angelleidenschaft dient und die vornehmen Gäste im Winter aufnimmt. Die vielen Baumaßnahmen, darunter auch die fürstlichen Häuser in Rügenwalde, Köslin und Stolp, und die überaus prunkvolle Hofhaltung führen jedoch schon bald zu enormen Schulden. Der Versuch, auf dem Landtag zu Treptow 1585 die aufgebauten Schulden auf die Landstände abzuwälzen, misslingt. Und auf dem Landtag 1588 kommt es aus diesem Grund sogar zum Zwist zwischen Johann Friedrich und seinen Brüdern.
Ein wahrer Schicksalsschlag während ihrer Ehe ist die Kinderlosigkeit. Über die Gründe weiß man nichts Genaues. Im Jahr 1590 wird Elisabeth von Doberschütz in Stettin angeklagt, Herzogin Erdmuth mit einem „Hexentrank“ unfruchtbar gemacht zu haben, den sie ihr Jahre zuvor nach einer Fehlgeburt zur Senkung des Fiebers geschickt hatte. Darüber wird viel spekuliert. Fest steht jedoch, dass die Dame vor den Toren von Stettin enthauptet und auf einem Scheiterhaufen verbrannt wurde.
Auch ist von Intrigen am Hof in Stettin die Rede. Oberkämmerer und Geheimer Rat Peter Kameke, des Herzogs rechte Hand, scheint in geeigneten Situationen gegen die Herzogin intrigiert zu haben, auch beim Herzog selbst. Erdmuth verachtet und ignoriert ihn. Als 1593 Herzog Johann Friedrich ernsthaft erkrankt, schlägt sich Kameke offenbar auf die Seite der Herzogin. Jedenfalls rät er dem kranken Herzog, sein Testament zu machen und dort, zusätzlich zu dem bei der Ehestiftung bereits festgelegten Leibgedinge, weitere Schenkungen für Erdmuth mit aufzunehmen. Das Testament wird zwar aufgenommen, aber nach kurzer Zeit erholt sich Johann Friedrich wieder.
Am 8. Januar 1598 stirbt mit 75 Jahren Erdmuths Vater in Cölln. Nicht lange danach, am 9. Februar 1600, während eines Besuchs bei Herzog Philipp zu Wolgast, erleidet Johann Friedrich einen Blutsturz und verstirbt. Bei der Überführung seiner Leiche nach Stettin muss in Ückermünde zwei Tage Rast eingelegt werden, weil Erdmuth nicht weiter kann. Auch bei der Beisetzung am 15. März muss man ihr immer einen Sessel nachtragen, damit sie sich kurz erholen kann. Aber neben der Trauer gilt es jetzt auch, ihr eigenes Leben neu zu organisieren.
Zunächst gibt es Streit um das Testament von 1593, weil ihr Mann, wohl auf Kamekes Vorschlag, ihr über die Bestimmungen des Ehekontraktes hinaus noch weitere Güter vermacht hat, die nicht zu seinem Privatbesitz gehören. Letztendlich entscheidet Barnim XII., Bruder von Johann Friedrich und nachfolgender Herzog, nur das bei der Vermählung für Erdmuth bestimmte Leibgedinge sowie die Schenkungen, denen er zu früherer Zeit zugestimmt hat, an sie zu übertragen. Sell und Haken nennen als Schenkungen die Güter Kublank, Hohen-Selchow, Johannishof zu Jasenitz und einige Kornhebungen aus dem Amt Kolbatz. Auch scheint Erdmuth in Alten-Stettin ein Haus behalten zu haben. Nach einigen erfolglosen Versuchen, die Testamentsangelegenheit noch zu ihren Gunsten zu wenden, zieht Erdmuth Anfang Mai 1600 auf ihren Witwensitz in Stolp, nicht ohne die Geschenke ihres Mannes, wie Möbel und Schmuckstücke, aus den Schlössern mitzunehmen. Auch ihre Schwester Sophie reist nach Monaten des Beistandes erst jetzt wieder nach Dresden zurück.
Barthold beschreibt die Herzogin als unruhige, vergnügungssüchtige Frau. Ihr Mann sei ihr und ihrer „Unwirthlichkeit“ gegenüber zu nachsichtig gewesen. Sell setzt hinzu, dass sie bis zu ihrer Abreise nach Stolp noch viel Geld ausgegeben hat, besonders aber zur Beerdigung ihres Gatten.
Haken deutet vorsichtig an, dass Erdmuth, aus kurfürstlichem Hause stammend, der Meinung ist, ihr stünde ein höherer Rang als dem pommerschen Herzog zu. Erdmuth scheint sich aber nach dem Tod ihres Mannes in dieser Hinsicht geändert zu haben.
Das Leibgedinge Erdmuths umfasst in Stolp selbst das von ihrem Gemahl neu erbaute Schloss als Witwensitz, einige Gärten, Mühlen und die Lachsschleusen in der Stadt, sowie die Dörfer, welche zum Amt Stolp gehören. Haken präzisiert, dass der größte Teil der Altstadt, die keine bürgerliche Verfassung besitzt, mit ihren Schulzen und Schöffen zum Wittum Erdmuths gehören. Dazu kommen 1608, nach Aussterben der bisherigen Besitzer Tessen, die "Schmolsinischen Güter", also die Dörfer und Höfe, welche zum Amt Schmolsin zählen.
Erdmuths Einkommen ist jedoch nicht einzuschätzen, da der Ehevertrag nicht bekannt ist. Dort müsste enthalten sein: Ihre Mitgift durch den Vater in bar, die sog. Widerlegung, ein gleich hoher Pfandbetrag wie die Mitgift, vom Vater des Bräutigams, und die sog. Morgengabe, ein Geldbetrag aus dessen Zinsen das jährliche Einkommen der Braut ab der Heirat bis zum Tod gezahlt wurde.
Ihr Leben in Stolp soll nach Rubenow von großer Sparsamkeit geprägt gewesen sein. Haken sagt aber: „Wir wissen, daß sie in ihrem Wittwenstande die beste Einrichtung ihrer häuslichen Angelegenheiten gemacht und in Stolp Ueberfluss an allem gehabt hat.“ Mit Sicherheit haben zahlreiche Baumaßnahmen und Hilfeleistungen viel Geld verschlungen.
Als erste größere Maßnahme lässt Herzogin Erdmuth die nach der Reformation völlig heruntergekommene ehemalige Kirche der Dominikanermönche wieder aufbauen. Zum Andenken an ihren Mann, Herzog Johann Friedrich, wird sie Johanneskirche (auch Schlosskirche) genannt und kann bereits am 24. Juni 1602, am Johannestag, geweiht werden. Im Hauptbild des Altars sind Erdmuth und Johann Friedrich, links und rechts unter dem Kreuz knieend, als Stifter des Altars und der Kanzel abgebildet. Die Stelle des Pastors und Hofpredigers nimmt Daniel Rubenow aus Stargard ein, für dessen Unterhalt Herzogin Erdmuth die Zinsen aus einem Kapital von 2000 Gulden vorsieht.
Jedes Jahr am Johannestag lässt die Herzogin eine warme Mahlzeit an alle Armen der Stadt ausgeben. Zusätzlich bekommen die Armen noch einen Schilling lübisch. Eine Sage erzählt, dass ab der ersten Armenspeisung auf einer Eiche in der Nähe der Kirche des öfteren Honigtau gefunden wurde, weil in der Kirche wieder Gottes Wort gepredigt wurde, welches süßer als Honig sei.
Auch den Kranken, ob arm oder reich, hilft die Herzogin gerne mit teuren und kostbaren Arzneien aus ihrer Hausapotheke.
Im Jahr 1605 unternimmt Herzog Bogislaw XIII. seine Huldigungsreise durch Hinterpommern und bezieht mit seinem Hofstaat vom 25. bis 28. April das Schloss in Stolp. Herzogin Erdmuth, die während ihrer Ehe große Gesellschaften liebte, ist sicher eine gute Gastgeberin.
Im Jahr 1612 richtet Herzogin Erdmuth in Kublitz eine eigene Pfarrstelle ein. Der erste Prediger ist Erasmus Jancke aus Hammerstein. Zum Unterhalt des Predigers bestimmt sie die Zinsen aus einem Kapital von 500 Gulden. Weiterhin kauft sie für 220 Gulden ein Haus mit Garten im Gebiet der Altstadt, lässt das alte Haus abtragen und baut ein neues mit allen Wirtschaftsgebäuden. Dieses Wohnhaus ist ebenfalls für den Prediger in Kublitz bestimmt.
Auch leistet sie einen Beitrag zum Wiederaufbau der St. Petrikirche, nachdem diese abgebrannt war. Da die Altstadt überwiegend zu ihrem Wittum gehört, fühlt Erdmuth sich hier besonders zur Hilfe verpflichtet. Viele Transporte und Material zahlt sie aus ihrer Kasse.
In Schmolsin lässt sie das abgebrannte Schloss wieder aufbauen und mit allem Notwendigen für eine zweite Residenz ausstatten. Während der Sommermonate wohnt sie oft für längere Zeit dort. Auch die dortige, 1582 errichtete Kapelle bekommt 1610 einen festen Prediger, zu dessen Unterhalt sie beiträgt. Es handelt sich um Michael Pontanus (Brüggemann), der gerade sein Studium beendet hat und aufgrund seiner vielfältigen Sprachkenntnisse fähig ist, neben deutsch auch kaschubisch zu predigen.
Ihr Witwendasein scheint sich in Religiosität und Mildtätigkeit zu erschöpfen. Vielleicht entsteht der Eindruck einer großen Frömmigkeit auch nur, weil ihr Hofprediger Daniel Rubenow in der Lebensbeschreibung anlässlich ihrer Beisetzung natürlich seinen kirchlichen Bereich, seine Beratung und seinen Trost in den Vordergrund stellt. Aber es fällt schon auf, dass von einer Frau, die als Kind Latein und die Klassiker liebte, nichts über Förderung von besonders begabten Kindern, nichts über Treffen mit Literaten und Philologen und nichts über ihr Verhältnis zu Musik und Theater berichtet wird. Zu ihren Lebzeiten in Stolp geht es den Einwohnern ja noch sehr gut und vom großen Religionskrieg ist in Hinterpommern noch nichts zu spüren. Allerdings wird berichtet, dass Herzogin Erdmuth an einer großen "Leibesschwachheit" litt, die sie vielleicht schon beim Tode ihres Mannes gespürt hat. Die Krankheit, die außer mit „Gliederreißen“ nicht näher beschrieben ist, ist vielleicht der Grund, warum sie sich in den Glauben und die Hilfe für andere zurückzieht.
Sehr viel Besuch aus Erdmuths brandenburgischer und pommerscher Familie scheint nicht nach Stolp zu kommen. In ihrem Stammbuch, zur damaligen Zeit eine Art Poesiebuch, hat sich in Stolp nur ihr Neffe, August Herzog zu Sachsen, der Sohn ihrer Schwester Sophie, am 20. November 1613 eintragen dürfen. Alle anderen Einträge liegen zeitlich vor dem Tod ihres Mannes. Das Stammbuch ist im zweiten Teil eines Gebetbuchs enthalten, welches Erdmuth aufgrund der angeführten Eintragung mit der Ortsangabe Stolp zugeschrieben wird.
Bekannt ist auch noch ein Besuch ihres Neffen Franz im Jahr 1619, der bereits ein Jahr später als Herzog von Pommern stirbt. Ihre aus der Literatur bekannten Reisen im Witwenstand führen sie überwiegend als Teilnehmerin an Beerdigungen durch. Im Jahr 1603 stirbt ihr Schwager Herzog Barnim, der ihre jüngere Schwester Anna Maria geheiratet hatte. 1605 stirbt ihr Schwager Kasimir, bis 1600 Bischof zu Kammin, und ein Jahr später 1606 wird Herzog Bogislaw XIII beerdigt. Im Jahr 1618 stirbt ihre Schwester Anna Maria auf ihrem Witwensitz Wollin. Auch Herzog Franz von Pommern-Stettin, der die Tochter ihrer Schwester Sophie, Sophie von Sachsen, geheiratet hatte, stirbt sehr früh im Jahr 1620. Ihre jüngste Schwester Sophie geht ihr ebenfalls im Tod voraus. Sie wird am 28. Juni 1623 in der Fürstengruft des Freiberger Doms beigesetzt. Ob Erdmuth bei dieser Beisetzung noch dabei sein konnte, ist nicht bekannt.
Ein halbes Jahr später, nach längerem Leiden mit zunehmenden Schmerzen, stirbt Herzogin Erdmuth am 13. November 1623 im Alter von 62 Jahren. Die feierliche Beisetzung findet am 28. Januar 1624 in der Schlosskirche zu Alten Stettin statt. Ihr Hofprediger, Magister Daniel Rubenow, hat vier Leichenpredigten dazu geschrieben und 1624 bei David Rhete in Alten Stettin drucken lassen:
1. Predigt am 17. November 1623 in Stolp (vorläufige Beisetzung in Stolp)
2. Predigt am 20. Januar 1624 in Stolp (Überführung der Leiche nach Stettin)
3. Predigt am 24. Januar 1624 in Alten Stettin (Ankunft der Prozession aus Stolp)
4. Predigt am 28. Januar 1624 in Alten Stettin (Beisetzung in der dortigen Schlosskirche)
Von den fürstlichen Häusern sind im Trauerzug persönlich vertreten:
Bogislaw XIV., Herzog von Pommern-Stettin, mit seiner Gemahlin Elisabeth
Wilhelm, Herzog von Kurland, mit seinem Sohn Jakob
Sophia, Herzogin von Pommern-Stettin, Witwe des Herzogs Franz von Pommern-Stettin
Anna, Herzogin von Croy, Schwester von Bogislaw XIV. und Witwe des Herzogs von Croy-Arschot.
Die übrigen hohen Häuser schicken Abgesandte zu ihrer Vertretung.
Einen besonderen ehrenvollen Dienst leisten 20 Leichenträger bei der Überführung vom Stettiner Schloss, "... die Fuhrstrasse hinab, zur rechten nach der Thumbstrassen, ferners durch die Peltzerstrasse und Kranichhofe, in die Schloßkirche...", wie es in der Prozessionsordnung steht. Aus den damaligen Vogteien Stolp und Schlawe kommen folgende Sargträger:
Martin Zitzewitz zu Budow, Jürgen Zitzewitz zu Dumröse, Jürgen Wobeser zu Wobeser,
Jürgen Heinrich Ramel zu Weitenhagen, Heinrich Below zu Starnitz, Felix Below zu Pennekow,
Gärth Massow zu Sukow, Jürgen Puttkamer zu Versin, Jürgen Böhn zu Kulsow, Martin
Wobeser zu Wobeser, Claus Natzmer zu Vellin, Claus Stojentin zu Vixow.
Haken bemerkt zum Schluss seiner Abhandlung, dass zum Tod Erdmuths keine Gedenkmünze geprägt wurde. Er erwähnt jedoch einen goldenen Gnadenpfennig, ein Geschenk ihres Mannes zwei Jahre nach ihrer Hochzeit. Der Gnadenpfennig wurde an einer goldenen Kette um den Hals getragen und im 16. - 17. Jahrhundert an verdienstvolle Diplomaten und Beamte verliehen. Die Münze zeigt auf einer Seite das Paar im Profil und auf der anderen das pommersche Wappen. Das Original soll später ein Landprediger Woyke besessen haben. Leider trägt Erdmuth diese Kette nicht auf dem Altarbild.
Es scheint auch kein weiteres Gemälde von Erdmuth zu existieren, zumindest nicht aus der Stolper Zeit.
Im Jahre 1622, also noch zu Erdmuths Lebzeiten, bekommt Anna Herzogin von Croy die Anwartschaft auf den Witwensitz Stolp mit dem Amt Stolp und einigen der Dörfer des Amtes Schmolsin von ihrem Bruder Franz Herzog von Pommern zugesprochen. Nach Erdmuths Tod wird, nach einer eingehenden Inventur des Leibgedinges, im Jahr 1624 alles an Anna von Croy übergeben.
Peter Kohlhas
Mein Dank geht an Klaus Heyden, Dresden, der auf meine Bitte die Leichenpredigten und auch noch weitere Unterlagen besorgt hat.
Quellen:
- Barthold, F. W.: Geschichte von Rügen und Pommern, 4. Teil, 2. Bd., Hamburg 1845, S. 432 ff.
- von Behr Negendank-Semlow, Ulrich und von Bohlen-Bohlendorf, Julius: Die Personalien und Leichen-Processionen der Herzoge von Pommern und ihrer Angehörigen aus den Jahren 1560 bis 1663, Halle 1869, S. 416 ff.
- Brüggemann, Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preußischen Herzogthums Vor- und Hinter-Pommern, 2. Teil, 2. Bd., Stettin 1784, S. 937
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VII. HA, Nichtmärkische Urkunden, Pommern Nr. 51 vom 31.03.1625
- Haken, Christian Wilhelm: Zur Lebensgeschichte zwoer Durchlauchten Fürstinnen vom Pommerschen Hause, 1. Herzogin Erdmuth, Herz. Johann Friedrichs Wittwe, in: Pommersches Archiv der Wissenschaften und des Geschmaks, hrsg. von J. Ph. A. Hahn u. G. F. Pauli, Stettin 1785, Band V., III. Stück, S. 83-95
- Kuritz, Henry: Zur Familie des Schmolsiner Pfarrers Michael Pontanus, in: Genealogie, Deutsche Zeitschrift für Familienkunde, hrsg. von Manfred Dreiss, Band XXX/59. Jahrgang (2010), Heft 2, S. 148
- Metzner, E.: Das Stammbuch der Herzogin Erdmuth zu Stettin-Pommern, in: Baltische Studien, Neue Folge Band XIII., Stettin 1909, S. 1-29
- Rubenow, Daniel: Vier Christliche Leich und Trostpredigten, Gehalten bey der Fürstlichen Leiche unnd Begräbnis Der Weyland Durchleuchtigen Hochgebornen Fürstinnen und Frawen, Frawen Erdmut, etc., Druck zu Alten Stettin durch David Rhete, 1624, SLUB Dresden, Hist. Brand. 112, Digitalisat (VD 17, 12.03.2014)
- Sell, Johann Jacob: Geschichte des Herzogthums Pommern von den ältesten Zeiten bis zum Tode des letzten Herzogs, oder bis zum Westphälischen Frieden 1648, 3. Teil, Berlin 1820, S. 114 u. 119
- Spieß, Karl-Heinz: Witwenversorgung im Hochadel, in: Witwenschaft in der frühen Neuzeit. Fürstliche und adlige Witwen zwischen Fremd- und Selbstbestimmung, hrsg. von Martina Schattkowsky, Leipzig 2003, S. 87 ff.