Besitzverhältnisse

1313 - ?

Am 25.03.1313 verkaufen Peter gen. Graf von Neuenburg, und seine Brüder Johann (Jesko) und Lorenz, Herren des Landes Schlawe und Stolp, die Dörfer Krampe und Labuhn an ihre Vasallen Gottfried von Bülow und Gerhardt Ketelhodt für 5 Mark slawischer Münze, dienst- und zehntfrei, mit der Vogtei- und der hohen Gerichtsbarkeit, sowie mit dem Kirchenpatronat. Als Gegenleistung verlangen sie, dass sich die Käufer im Falle eines Aufgebots (Zusammenziehung der militärischen Kräfte) genauso wie die anderen Vasallen gestellen müssen.[1]

1329 - 1496

Die beiden Dörfer können jedoch nicht lange im Besitz der beiden Käufer und deren Familien gewesen sein. Bei dem weiteren Verkauf an den Deutschen Orden am 23. Juli 1329 werden sie nämlich nicht mehr erwähnt. Jesko von Schlawe und sein Oheim Jesko, Erbherr von Rügenwalde, sind damals die Verkäufer und sie behalten sich vertraglich einen Rückkauf der Dörfer bei Wiedereinlösung des Landes Stolp vor.[2]
Erst am 06.12.1347 verzichtet er auf diesen Vorbehalt bei Verhandlungen mit dem Deutschen Orden auf der Marienburg und überlässt sie dem Orden zur beliebigen Verfügung. Krampe und Labuhn bleiben daher ca. 150 Jahre in der Hand des Ordens.[3]
Dazu ist zu bemerken, dass die Herzöge Otto I. und Barnim III. am 27.02.1329 dem Deutschen Orden für 6000 Mark Haus, Stadt und Land Stolp verpfändet haben, welches sie nach 12 Jahren mit 10.000 Mark wieder einlösen können.[4]

Der Hochmeister des Deutschen Ordens, Ludwig von Erlichshausen, übergibt ca. 1470 dem Zabel von Puttkamer für geleistete Dienste, die Güter Krampe und Labuhn als Pfandbesitz. Zabel muss kurz danach gestorben sein, denn am 12.06.1474 wird beim Hochmeister die erbliche Verschreibung der beiden Güter an Lorenz von Puttkamer, einen Sohn des Zabel, beantragt. Der Antrag wird positiv beschieden, aber Herzog Bogislaw X. von Pommern erhebt Einspruch. Der Streit um den Besitz der Güter zieht sich lange hin, bis endlich ein Vergleich gefunden werden kann. Am 08.01.1496 wird die Streitsache in Rügenwalde dahingehend beigelegt, dass Lorenz von Puttkamer und sein Neffe Georg das Dorf Labuhn gegen Zahlung von 200 Gulden rheinisch an den Herzog abtreten, Krampe aber für sich und ihre Erben als rechtes Mannlehen erhalten. Dem Vergleich stimmt der Deutsche Orden später zu.[3]

1496 - Anfang des 19. Jahrh.

Ab 1496 gehört Labuhn somit zu den herzoglichen Dörfern und wird von dem nach der Reformation entstandenen Herzoglichen Amt Stolp verwaltet, was später unter preußischer Herrschaft in das Königliche Amt Stolp übergeht. Erst nach Umsetzung der Stein-Hardenbergschen Reformen ab 1810 wurde aus dem landesherrschaftlichen Dorf eine selbstverwaltete Gemeinde.

Anfang des 19. Jahrh. - 1945

Allerdings ist ca. zu dieser Zeit das Vorwerk Labuhn, auf der Karte von 1938 als Gut bezeichnet, separiert und verkauft worden. Der erste Besitzer war vermutlich Johann Jacob Wilke, der in der Liste der Namen 1838 als Vorwerksbesitzer aufgeführt ist.
Weitere Besitzer waren 1890-91 Rittergutsbesitzer Franz Wicht[5], 1903 Hugo Boldt, Carl Lorenz und Karl Ludwig Zielke, der auch Gutsbesitzer in Scharsow war[6].

Quellen:

[1] Pommersches Urkundenbuch V, Nr. 2783
[2] Das virtuelle Preußische Urkundenbuch, Regesten 1329, Nr. 2.656
[3] von Puttkamer, Familien-Genossenschaft (Hrsg.): Geschichte des Geschlechts der Herren, Freiherren und Grafen von Puttkamer, Berlin 1878/1880, S. 57f., 79/80, 663/664
[4] Das virtuelle Preußische Urkundenbuch, Regesten 1329, Nr. 2.636a
[5] Kreisblatt des Stolper Kreises 1890, S. 17 u. 362, 1891 S. 342
[6] Pagel, Karl-Heinz: Der Landkreis Stolp in Pommern, S. 856 (Ortsbeschreibung Scharsow)

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