Brand im Jahr 1857
Am 25. v. M. [Juni 1857] Nachmittags, während der größeste Theil der Einwohner auf dem Felde beschäftigt war, brach in dem Dorfe Labuhn, Kreises Stolp, Feuer aus und legte in Zeit von 1 1/2 Stunden den größesten Theil des Dorfes in Asche. Vierzehn Bauerhöfe und vier Büdnerwohnungen sind mit der gesammten darin befindlichen Habe ein Raub der Flammen geworden, nur der größeste Theil des Viehes ist verschont geblieben. Hundert und funfzig Personen haben durch dieses Unglück nicht nur Obdach, sondern auch fast ihre ganze Habe und namentlich auch alle Lebensmittelvorräthe und kleinen Ersparnisse verloren, indem auch das bei Einzelnen vorhandene baare Geld verbrannt ist.
Zwar ist den Verunglückten einstweilen nothdürftiges Obdach gewährt und der augenblicklichen dringensten Noth durch Verabreichung von Nahrungsmitteln und der unentbehrlichsten Kleidungsstücke Seitens der Nachbarn abgeholfen, dennoch aber thut eine weitere umfangreichere Unterstützung dringend Noth, da die abgebrannten Gebäude nur sehr gering, die sonstige Habe aber gar nicht gegen Feuersgefahr versichert ist, es daher an Mitteln fehlt, um die Gebäude wieder aufzubauen und das nöthige Inventarium, Hausgeräthe und die sonstigen Lebensbedürfnisse anzuschaffen.
Wir richten daher an alle Einwohner unseres Departements die dringende Bitte, durch recht reichliche Liebesgaben zur Linderung der Noth ihrer unglücklichen Mitbürger beizutragen.
Die Königl. Kreis-Kassen, sowie die städtischen Kämmerei-Kassen werden die eingehenden Gelder in Empfang nehmen und an den Herrn Landrath v. Gottberg zur Vertheilung an die Verunglückten abführen.
Cöslin den 13.Juli 1857
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Quelle: Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Cöslin, 1857, S. 261/262, Nr. 204