Gesellschaftliches und politisches Leben

Die Bauern und Landarbeiter sind bereits im 15. Jahrhundert überwiegend Leibeigene. Im 17. Jahrhundert wird die Erbuntertänigkeit oder auch Leibeigenschaft vom pommerschen Herzog Phillip II. in der Neuen Bauer- und Schäferordnung von 1616 nochmals eindrücklich bestätigt und mit der revidierten Bauer- und Schäferordnung von 1670 sogar weiter verschärft.

 

Auch wenn sich bereits frühe Hinweise dafür finden, dass sich einzelne Leibeigene loskaufen können, so ist das nur den Wenigen möglich, die genügend Geld zur Seite legen konnten. Das ist für die Bauern und Landarbeiter aber nicht einfach, daher bleibt es bei wenigen Ausnahmen. Einige flehen auch trotz Androhung hoher Strafen und drastischer Urteile. Die Ziele sind oftmals der Raum um Danzig und Polen.

Die Bauern von Krussen sind also Untertanen der Stadt Stolp. Sie werden von der Kämmerei auf den Hof gesetzt, können aber auch wieder abgesetzt werden, wenn sie nicht gut genug wirtschaften. Die Stadt Stolp geht jedoch, im Gegensatz zu anderen Städten in Pommern, sehr verantwortlich und vorsichtig mit ihrer Macht um. In den Kämmereiakten gibt es viele Hinweise, dass Bauern und Knechte in den Stadteigentumsdörfern in Notlagen unterstützt werden. Die Bauern bleiben auch lange auf ihren Höfen und die Söhne folgen, wenn immer möglich, den Vätern in der Bewirtschaftung der Höfe.

Den Heiraten zwischen Leibeigenen muss die Stadt nicht zustimmen. Andererseits achtet sie aber darauf, dass Männer im heiratsfähigen Alter bald eine Bindung eingehen. Das kann soweit gehen, dass die Männer nahezu aufgefordert werden, sich bald zu entscheiden. Manchmal werden sogar konkrete Vorschläge gemacht.

Die Dörfer dürfen Handwerker in lediglich 5 Berufen haben: Schneider, Schmiede, Leineweber, Zimmerleute und Rademacher. Dazu kommen die Müller, welche einen Sonderstatus haben. Alle anderen Handwerker müssen sich in den Städten ansiedeln. Die Schulmeister, Schulhalter oder Lehrer dürfen nur aus diesen 5 Berufen erwählt werden, wenn sie ihrem Handwerk weiterhin nachgehen wollen, was bei der schlechten Vergütung der Lehrer überwiegend notwendig ist. Gehören sie einem anderen Handwerk an, müssen sie dieses für die Dauer ihrer Lehrtätigkeit ruhen lassen (Edikt vom 14.07.1718 und 10.11.1722).

Die rege Anteilnahme am kirchlichen Leben ist für viele ein starkes Bedürfnis. Der Weg zur Kirche in Quackenburg ist nicht weit und lässt wenig Spielraum für Ausreden. Bei der Lastenverteilung für Renovierungsarbeiten an der Kirche werden alle eingepfarrten Gemeinden selbstverständlich beteiligt.

In den Jahren 1672, 1685, 1695 und 1709 wird von der Stadt der Zustand der Gebäude in Krussen untersucht und festgehalten. Aus diesen Listen, die von Hermann Seils ausgewertet wurden, sind sowohl die Bauern, Kossäten und Handwerker bekannt, als auch einige Hinweise auf die Lebensumstände. Es wird deutlich, dass Wohnhäuser und Scheunen relativ häufig abbrennen. Das Stroh der Dächer, die überwiegend als löchrig, nicht dicht oder in Gänze fehlend beschrieben werden, ist durch Blitze leicht entflammbar. Wenn ein Wohnhaus abbrennt, dauert es sehr lange, bis es wieder aufgebaut und bewohnbar ist. In der Zwischenzeit zieht man entweder in das Zimmer über dem Tor oder in eine Kemenate in der Scheune. Was das für eine kinderreiche Familie bedeutet, können wir heute nicht mehr nachempfinden. Bei den Katen der Kossäten und Handwerker ist der Zustand überwiegend genauso schlecht. Hier sind die Umzugsmöglichkeiten jedoch begrenzt.

Mit zunehmender Freiheit, dem Ausbau der Verkehrswege und den Umstellungen in der Landwirtschaft geht es der Landbevölkerung erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts besser. Es ist gut vorstellbar, dass man sich erst dann auch für politische Vorgänge in der Stadt und im Landkreis interessiert. Aber das regelmäßige Lesen der Zeitung ist wohl auch zu dieser Zeit noch eine Seltenheit auf dem Lande. Auch wenn die offiziellen Statistiken angeben, dass nahezu 100% der Bevölkerung in den Landgemeinden lesen und schreiben kann, so sieht man aus vielen amtlichen Vorgängen, dass immer noch sehr häufig die Unterschriften aus drei Kreuzen bestehen.

Feste werden jedoch immer gefeiert, nicht nur bei Hochzeiten. Für Fuhren der Bauern im Auftrag der Stadt nach Stolp oder gar nach Danzig gibt es als eine Art Bezahlung häufig auch Bier. Das muss natürlich getrunken werden, solange es noch frisch ist. Zu Martini gibt es zudem, wenn die wirtschaftliche Lage der Stadt es zulässt, auch noch eine Art Bonus, der ebenfalls aus Braten und Bier bestehen konnte.

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