Kreiszugehörigkeit

Aus der Beschreibung von Brüggemann geht hervor, dass zunächst ein Teil von Groß Silkow zum Kreis Stolp, der zweite Teil aber zum Kreis Rummelsburg gehörte. (Brüggemann 1784, S. 1005). Dies mag noch aus dem 17. Jahrhundert herrühren, als das Gut Groß Silkow zu einer Hälfte den von Zitzewitz und zur anderen Hälfte den von Wobeser gehörte.

 

Eine Überführung des Rummelsburgschen Teils in den Stolpschen Kreis wurde 1814 beschlossen. Nach Aufstellung der Pommerschen Landesregierung zu Stargard vom 18. Mai 1814, versteuerte Groß Silkow:

 

  • Zum Stolpschen Kreis 3 33/80 Landhufen
  • mit 50 Reichstalern, 22 Groschen und 5 Pfennigen, plus
  • Kavalleriegeld von 13 Reichstalern und 18 Groschen, plus
  • Extraordinario von 15 Pfennigen, plus
  • Lehnscanon von 2/15 Lehnspferd mit 2 Reichstalern, 7 Groschen und 10 Pfennigen
  • Gesamt: 67 Reichstaler, 1 Groschen und 8 Pfennige

 

  • Zum Rummelsburgschen Kreis 3 33/80 Landhufen
  • mit 52 Reichstalern und 16 Groschen, plus
  • Kavalleriegeld von 10 Reichstalern und 19 Groschen
  • Gesamt: 63 Reichstaler und 11 Groschen

(Staatsarchiv Stettin, Rep. 65 b Nr. 1825)

 

Dies ging natürlich nicht ohne Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Kreisen. Unter dem 18. März 1814 wenden sich der Besitzer von Groß Silkow, von Boehn, sowie Schulze und Schöffen des Dorfes an die Pommersche Regierung und tragen vor, ihr Dorf, das zu gleichen Teilen zum Stolpschen und Rummelsburgschen Kreise gehöre, sei in den vergangenen Kriegszeiten dadurch sehr geschädigt worden, daß öfter die Landräte beider an dem Dorfe beteiligten Kreise gleichzeitig Lieferungen ausgeschrieben hätten, oder daß das Dorf doppelte Einquartierung hätte übernehmen müssen. Sie bäten daher, daß ihr Dorf ganz zu einem der beiden Kreise gelegt würde.


Unter dem 6. April 1814 fordert die Pommersche Regierung in gleichlautenden Schreiben die beiden beteiligten Landratsämter zum Berichte auf.
Landrat von Puttkamer, Rummelsburgschen Kreises, hat nur Bedenken vorzubringen und meint, angesichts der nahe bevorstehenden allgemeinen Kreisreform sei es angebracht, die Frage einstweilen ruhen zu lassen.
Landrat von Zitzewitz, Stolpschen Kreises, erklärt am 10. Mai 1814, angesichts der schwierigen Lage seines Kreises, der, an der großen Militärstraße gelegen, in den vergangenen Kriegsjahren besondere Lasten zu tragen gehabt und daher auch gezwungen gewesen sei, bedeutende Schulden zu contrahieren, auf den Stolpschen Anteil von Groß Silkow nicht verzichten zu können. Er bittet daher, das Dorf ganz zu seinem Kreise zu legen. Der abgelegene Rummelsburgische Kreis, der nur wenige Vorspanndienste zu tragen habe, werde dadurch keinen merklichen Schaden erleiden.


In dem Erlass, datiert zu Stargard, den 25. Juni 1814, entscheidet die Regierung,im Sinne des Vorschlages des Landrats von Zitzewitz. Groß Silkow kommt ganz zum Stolpschen Kreise (Historischer Atlas der Provinz Pommern, 1935).

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