Rekrutenlisten

Die Dienstpflicht der jungen Männer beginnt mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Sie dauert im stehenden Heer 7 Jahre.

Während dieser 7 Jahre sind die Mannschaften die ersten 3 Jahre zum ununterbrochenen aktiven Dienst verpflichtet.

Während der Restdienstzeit sind die Mannschaften zur Reserve beurlaubt, wobei sie innerhalb dieser Zeit zur Teilnahme an 2 Übungen verpflichtet sind, die je 8 Wochen nicht überschreiten sollen.

 

Nach Ableistung der Dienstpflicht im stehenden Heer (7 Jahre) erfolgt der Eintritt in die Landwehr. Die Dienstverpflichtung dort beträgt 5 Jahre. Die Mannschaften der Landwehr sind grundsätzlich beurlaubt, müssen jedoch an 2 Übungen von 8-14 Tagen teilnehmen.
Diese Regelungen gelten nur im Frieden.


Das Ersatzwesen stellt die Musterung und Einberufung der Wehrpflichtigen sicher. Jeder Kreis hat eine Kreis-Ersatz-Kommission, die mit den Landratsämtern und den Pastoren als Führer der Kirchenbücher eng zusammenarbeitet.

 

Der typische Ablauf der Erfassung, Musterung und Einberufung der Wehrpflichtigen ist wie folgt:
Bis zum 15. Januar eines jeden Jahres reichen die Geistlichen und die mit der Führung von Geburtsregistern beauftragten Behörden (Standesamt) die Geburtslisten ein. In den Geburtslisten sind alle jungen Männer erfasst, die in dem begonnenen Kalenderjahr ihr 17. Lebensjahr vollenden.


Die Ortsbehörde überträgt die in den Geburtslisten erfassten jungen Männer in die Stammrollen, sobald diese das wehrpflichtige Alter erreicht haben. Als Kontrollmaßnahme müssen sich alle Wehrpflichtigen zwischen dem 15. Januar und dem 1. Februar unter Vorlage ihres Geburtsscheines bei der Ortsbehörde zur Eintragung in die Stammrolle melden.


Die Stammrollen (auch Stammlisten genannt) sind die Grundlage zu den Alphabetischen Listen, die alle Orte eines Losungs-Bezirks (gleich Stadt- oder Landkreis) erfasst.


Danach erfolgt die Musterung der Wehrpflichtigen, wobei neben der Tauglichkeit auch Entscheidungen zur Verwendung in einer bestimmten Waffengattung getroffenen werden. Diese Entscheidungen werden in die Alphabetische Liste aufgenommen.


Als letzter Schritt erfolgt dann die Aushebung der Wehrpflichtigen im Losverfahren. Die Grundlage sind dazu wieder die Alphabetischen Listen. Die Leitung der Aushebung erfolgt jedoch durch die übergeordnete Departements-Ersatz-Kommission. Die Vorstellungstermine und die betroffenen Wehrpflichtigen werden vom betreffenden Landrat öffentlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt in der Zeit der unten aufgeführten Rekrutenlisten im jeweiligen Kreisblatt.

Aus diesen Kreisblättern ist die Abschrift der Namen der Wehrpflichtigen durch eine kleine Gruppe von Helfern erfolgt. Zur besseren Orientierung sind die Listen jeweils einmal nach Namen und einmal nach Orten sortiert.

Quellen:

  • Witzleben, Gerhard August von: Heerwesen und Infanteriedienst der Königlich Preußischen Armee, 10. Aufl., Berlin 1868
  • Kreisblätter des Stolper Kreises 1874, 1890-1897, 1902, 1906, 1908

 

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